
Die nachfolgenden Bestimmungen sollen die Rechtsbeziehungen zwischen den Darstellern, der Agentur castbar und dem jeweiligen Kunden verbindlich regeln, soweit im Einzelfall nicht ausdrücklich abweichende Vereinbarungen schriftlich getroffen werden. Die Agentur, ihre Darsteller und ihre Kunden sollen hierdurch vor branchenunüblichen Erwartungen und Forderungen geschützt werden.
castbar vermittelt Darsteller für Foto- und Filmproduktionen. Die Agentur wurde von den Darstellern ermächtigt, in deren Namen verbindliche Erklärungen gegenüber den Kunden abzugeben. Als Kunde gilt derjenige, der bei der Agentur bucht, soweit nicht ausdrücklich bei der Buchung etwas anderes vereinbart wird. Der Kunde schuldet der Agentur die Vermittlungsgebühr. Die Gebühr schuldet der Kunde der Agentur auch für Folgebuchungen. Direktbuchungen unter Umgehung der Agentur sind unzulässig.
Optionen: Optionsbuchungen sind termin-verbindliche, jedoch provisorische Buchungen. Sie verfallen, werden sie nicht spätestens 3 Werktage vor Arbeitsbeginn vom Auftraggeber in eine Festbuchung umgewandelt. Optionen werden in der Reihenfolge ihrer Anmeldung notiert. castbar teilt dem Auftraggeber zum Zeitpunkt der Anfrage mit, in welcher Priorität seine Buchung notiert wird. Bei Verfall einer Optionsbuchung tritt die nachfolgend erteilte Option an ihre Stelle.
Festbuchungen: Festbuchungen sind grundsätzlich für beide Seiten verbindlich. Eine Festbuchung kann nur aus wichtigem Grund annulliert werden. Die Annullierung ist der Agentur unverzüglich mitzuteilen, nachdem der Kunde Kenntnis vom Vorliegen des wichtigen Grundes erhalten hat. Die Annullierung hat spätestens so viele Werktage vor Arbeitsbeginn zu erfolgen, wie Arbeits- und Reisetage gebucht worden sind. Tages- und Stundenbuchungen sind spätestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Arbeitsbeginn zu annullieren.
Wetterbuchungen: Wetterabhängige Buchungen sind nur am Aufenthaltsort des Darstellers möglich und in jedem Fall als solche zu deklarieren. Ausnahmen bedürfen der vorherigen Absprache mit der Agentur. Annullierungen von wetterbedingten Buchungen müssen bis spätestens 9.30 Uhr am Dreh- bzw. Aufnahmetag in der Agentur eingegangen sein.
Werden die für eine Annullierung in § 2 genannten Fristen eingehalten, beschränkt sich der Vergütungsanspruch auf 50 % des vereinbarten Honorars zzgl. 50% der Agenturprovision. Bei Nichteinhaltung dieser Fristen wird das volle Honorar zzgl. Agenturprovision fällig
Die Arbeitszeit einer Ganztagsbuchung beträgt 8 Stunden, bei einer Halbtagsbuchung 4 Stunden. Die angegebenen Zeiten verstehen sich jeweils einschließlich der benötigten Zeit für Haar/Make-Up und Styling. Eventuelle Fitting-Termine bzw. sonstige Extras werden nach Absprache kalkuliert. Overtime ist nach einer Kulanzzeit von 30 Minuten mit 10% des Tageshonorars pro angefangener Stunde zu vergüten. An- und Abfahrten gelten nicht als Arbeitszeit, sofern sich Aufenthaltsort des Darstellers und Ort der Produktion in der selben Stadt befinden. Buchungen, die eine Anreise des Darstellers erfordern, werden nach anfallenden Reisekosten abgerechnet.
Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, werden mit dem vereinbarten Modellhonorar keine Nutzungsrechte abgetreten.
Eine Abtretung der Nutzungsrechte (Buyout) erfolgt gesondert für einen vereinbarten Verwendungszweck, das vereinbarte Produkt, die vereinbarte Nutzungsform und den Nutzungszeitraum. Eine Jahresfrist beginnt mit der tatsächlichen Nutzung, jedoch spätestens 3 Monate nach Erstellung der Aufnahmen.
Eine digitale Speicherung der Aufnahmen ist grundsätzlich nicht gestattet und nur mit ausdrücklicher schriftlicher Einwilligung und unter konkreter Angabe des Verwendungszwecks möglich.
Nutzungsrechte werden erst durch Zahlung des vereinbarten Entgelts eingeräumt. Jegliche Nutzung vor vollständiger Zahlung des vereinbarten Entgelts ist unzulässig.
Bei Reklamationen hat der Kunde umgehend die Agentur zu informieren und die Reklamationsgründe darzulegen. Sodann ist das Modell ausdrücklich von seiner Arbeitspflicht zu entbinden. Bei berechtigten Reklamationen, die vom Kunden nachgewiesen werden, entfällt jegliche Zahlungspflicht für dieses Modell. Werden mit dem Modell dennoch Aufnahmen gemacht, so gilt dies als Verzicht des Kunden auf jegliche berechtigte Reklamation.
Bei schuldhafter Verspätung des Modells (Verschlafen, Verpassen des Flugzeuges etc. ) hat das Modell entsprechend länger zu arbeiten.
Eine Gewährleistung für ein bestimmtes Ergebnis ihrer Leistungen und der Leistungen der vermittelten Personen übernimmt castbar nicht. Insbesondere haftet castbar nicht für Verluste, entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen, Schäden aus Ansprüchen Dritter oder für alle sonstigen Folgeschäden, die dem Auftraggeber aufgrund von Ausfall oder Nichterscheinen des Darstellers entstehen. Solche Ansprüche sind ausschließlich gegenüber dem Darsteller geltend zu machen. Der Kunde ist nicht berechtigt, Forderungen gegen den Darsteller mit dem Provisionsanspruch der Agentur aufzurechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend zu machen.
Soweit es die Leistungen von castbar selbst betrifft, ist die Haftung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen.
Weitergehende Ansprüche richten sich nach den allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen.
Zwischen den Parteien dieser Buchungsbedingungen findet deutsches Recht Anwendung. Gerichtsstand und Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus der Buchung im Zusammenhang mit Nutzungsrechten ist der Sitz der Agentur, Hamburg.
Die Gültigkeit dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird durch etwaige Ungültigkeit einzelner Bestimmungen nicht berührt. An Stelle einer unwirksamen Bestimmung gilt dasjenige als vereinbart, was dem angestrebten Zweck möglichst nahe kommt. Entsprechendes gilt für die Ausfüllung von Vertragslücken.
Hamburg, im August 2004
© 2004 - 2010 castbar · Winterhuder Weg 112 a · 22085 Hamburg · tel: 040 - 227 390 19 · fax: 040 - 227 590 48 · post@castbar.de